Ermöglichen Sie Ihren Patienten eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung
Wir bieten Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz die Möglichkeit sowohl über ihre internen Aggregate als auch über externe Geräte am Telemonitoring teilzunehmen und gewährleisten damit, mit Ihnen zusammen, dem primär behandelnden Arzt oder der primär behandelnden Ärztin (PBA), eine Fernüberwachung, die Normabweichungen frühzeitig erkennt und notwendige Therapieanpassungen oder Behandlungen ermöglicht, bevor ggf. stationäre Einweisungen erforderlich werden.
Telemonitoring mit externen Geräten
Das Telemonitoring durch externe Geräte ermöglicht Ihren Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz und ohne implantiertem Aggregat eine zuverlässige Fernüberwachung.
Damit werden Gewichtszunahmen, Blutdruckveränderungen und Verdachte auf Vorhofflimmern mittels KI sowie Verschlechterungen des Allgemeinzustandes frühzeitig erkannt.
Unser Telemedizinzentrum klärt zunächst die Gründe für die Veränderungen und informiert dann Sie als primär behandelnden Arzt oder Ärztin (PBA) und veranlassen selbst alle weiteren Schritte. Sie behalten jederzeit die Therapie- und Behandlungshoheit über Ihre Patienten. Sie erhalten auf Wunsch durch uns lediglich Empfehlungen.
Sollten Sie im Urlaub oder anderweitig verhindert sein, können auch wir als Telemedizinzentrum den Kontakt zu Ihren Patienten herstellen und interimsweise die vollständige Betreuung übernehmen während Ihrer Abwesenheit übernehmen.
In der Regel findet die Überwachung durch unser Telemedizinzentrum von montags-freitags statt. Bei Risikopatienten ist in begründeten Fällen auch die Betreuung an den Wochenenden möglich.
Telemonitoring mit implantierten Geräten
Telemonitoringsysteme stehen bereits länger zur Überwachung von Patienten mit implantierten Herzschrittmachern, Defibrillatoren (ICD und kardialen Resynchronisationssystemen (CRT) in der klinischen Praxis zur Verfügung. Trotz unterschiedlicher technischer Umsetzungen der Hersteller haben diese Systeme einen einheitlichen Aufbau. Das macht es heute möglich, alle Anbieter auf einer Plattform zusammenzuführen und mit einheitlicher Optik zu händeln. Mit Telemonitoring können Daten zum Aggregat-, Arrhythmie- und Herzinsuffizienzmanagement zeitnah übertragen werden. Ärzte und speziell geschulte Herzinsuffizienz-AssistentInnen können über passwortgeschützte Internetplattformen jederzeit sicher auf diese Daten zugreifen.
Voraussetzungen für primär behandelnde Ärzte
Die Rolle des primär behandelnden Arztes (PBA) können Sie als hausärztlich niedergelassener Arzt oder als niedergelassener Kardiologe jederzeit übernehmen. Dies bedarf keiner gesonderten Zulassung durch Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Zusammen mit uns als Telemedizinzentrum sorgen Sie dafür, dass die von uns an Sie weitergeleiteten, Ihre Patienten betreffende Informationen über Auffälligkeiten im Rahmen des Telemonitorings bearbeitet werden. Über die Konsequenzen für Ihre Patienten entscheiden jederzeit Sie als behandelnder Arzt, denn Sie kennen Ihre Patienten am besten.
Fragen und Antworten
- Der PBA ist verantwortlich für die leitliniengerechte Behandlung des Patienten und stellt die Indikation zum Telemonitoring.
- Sofern das TMZ den PBA über eine Warnmeldung bei einem Patienten informiert, hat dieser seine Kenntnisnahme innerhalb von 48 Stunden zu bestätigen und das TMZ über seine diesbezüglich veranlassten Maßnahmen zu informieren.
- Darüber hinaus hat der PBA die Voraussetzungen für die Weiterführung des Telemonitorings in regelmäßigen Abständen (nach 3 bzw. 12 Monaten) zu prüfen, wobei das TMZ dabei einzubeziehen ist.
- Ein PBA, der über eine Genehmigung nach der QSV TmHI verfügt, kann für die Patienten, die er bereits vor der Versorgung mit dem Telemonitoring betreut hat, beide Funktionen – PBA und TMZ – übernehmen.
Es bedarf keiner besonderen Voraussetzung, lediglich dem Willen zu einer strategischen Kooperation mit einem Telemedizinzentrum seiner Wahl immer unter dem Aspekt einer Unterstützung bei der Versorgung herzinsuffizienter PatienInnen.
Ein PBA (Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte, Kardiologen, Internisten ohne Schwerpunkt, Nephrologen und Pneumologen) kann seine Leistungen im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz ohne Genehmigung abrechnen.
Die Voraussetzungen für das Telemonitoring Herzinsuffizienz sind in der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geregelt, wonach folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:
- Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion < 40 % vor.
- Der Patient ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D) oder ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden.
- Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.
- Es sind keine Faktoren erkennbar, die die Gewährleistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden, oder die das Selbstmanagement des Patienten behindern würden.
Unter Downloads im Footer-Menü finden Sie alle Unterlagen, die für den Einschluss ins Telemonitoring notwendig sind.
Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen für die Teilnahme und Erstberatung der Patienten durch Sie, kann der Einschluss ins Telemedizinzentrum erfolgen.
Bei Patienten, die mit externen Geräten versorgt werden, kümmert sich unser Kooperationspartner, die HCSG (hedy Telemonitoring), um die Zusendung der Geräte und die Ersteinweisung der Patienten.
Patienten mit internen Aggregaten erhalten durch uns die notwenigen Transmitter, die wir über die Hersteller beziehen, sowie die Ersteinweisung.
Für die Indikationsstellung und Beratung rechnen Sie je nach Fachgruppe die GOP 03325, 04325 oder 13578 (65 Punkte / 7,32 Euro) ab. Die Abrechnung ist je vollendete 5 Minuten bis zu dreimal im Krankheitsfall möglich.
Im ersten Jahr erhalten Sie für die Aufklärung mit der GOP 03326 zusätzlich 14,42. In der Summe erhalten Sie als PBA im ersten Jahr damit 79,64 €, in den Folgejahren 57,68 € pro Patient:In.
Für die Erstaufklärung rechnen Sie GOÄ 33A (300 Punkte = 17,49 €) einmalig ab, im Intensivprofil zusätzlich GOÄ 60 (120 Punkte = 6,99 €) 1x im Quartal.
Pro Alarm rechnen Sie GOÄ 1 (80 Punkte = 4,66 €) + GOÄ 60 (120 Punkte = 6,99 €) in Summe 11,65€ ab.
Nach Absprache übernehmen wir neben der Fernüberwachung auch die gesamte Kommunikation mit Ihren Patienten, wenn Sie im Urlaub oder anderweitig verhindert sind. Wichtig ist, dass Sie uns vorab die wichtigsten Befunde, den aktuellen Medikamentenplan und Kontaktdaten der betreffenden Patienten sowie Ihrer Kollegen, die Sie vor Ort vertreten, zur Verfügung stellen.