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Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Herzinsuffizienz (Herzschwäche)

Die Herzschwäche wird auch als Herzinsuffizienz bezeichnet. Das Herz ist nicht mehr in der Lage, den Körper ausreichend mit Blut und deshalb auch mit lebenswichtigem Sauerstoff zu versorgen. Dies führt zu typischen Symptomen wie Luftnot bei Belastung oder auch stark geschwollenen Beinen. Diese Symptome werden durch anormale Flüssigkeitsansammlung erzeugt.

Eine Herzschwäche entwickelt sich meistens langsam als Folge einer Erkrankung des Herzens. Solche Erkrankungen können beispielsweise ein Herzinfarkt, zu hohe Belastung des Herzens aufgrund eines jahrelangen unbehandelten Bluthochdrucks oder ein Herzklappenfehler sein. Die eingeschränkte Pumpfunktion ist in kritischen Situationen die entscheidende Ursache für verschiedene Symptome.

Weitere Informationen finden sie hier.

Telemonitoring mittels externer Geräte

In Kooperation mit der Firma Health Care Systems GmbH (HCSG) bieten wir für Patientinnen und Patienten mit diagnostizierter Herzinsuffizienz ein Telemonitoring mittels externer Geräte, d.h. Blutdruckmessgerät mit integriertem EKG, Waage sowie Tablet zur täglichen Erfassung des Allgemeinbefindens an.

Mit den in der Häuslichkeit genutzten Geräten werden die Messparameter (möglichst immer zur gleichen Uhrzeit) an unser Telemedizinzentrum übermittelt und wir können bei Unregelmäßigkeiten sofort reagieren. Wir erhalten Alarme bei einer ungewöhnlichen Veränderung Ihres Gewichts (durch anormale Wassereinlagerungen), zu hohen oder zu niedrigen Blutdruck- und Pulswerten, schlechtem Allgemeinbefinden und einem auffälligen EKG.

Unsere Mitarbeiterinnen melden sich entweder bei Ihnen persönlich oder Ihrem primär behandelnden Arzt (in der Regel Ihr Hausarzt oder behandelnder Kardiologe) und klärt zunächst telefonisch oder per Videosprechstunde die möglichen Ursachen. Bei einer notwendigen Therapieanpassung und/oder der Notwendigkeit der persönlichen Untersuchung in der Arztpraxis werden Sie ebenfalls informiert.

Ziel ist es mit Ihnen gemeinsam ein stabiles Management Ihrer Herzinsuffizienz aufzubauen und zu erhalten sowie Krankenhauseinweisungen durch frühzeitiges Handeln zu vermeiden. Dadurch profitieren Sie mittel- und langfristig von mehr Lebensqualität und Sicherheit im Umgang mit Ihrer Erkrankung.

Telemonitoring durch interne Geräte

Sind Sie Träger eines implantierten Geräts zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P) und/oder Defibrillators (CRT-D oder ICD) der Hersteller Biotronik ®, Medtronic ®, Boston Scientific ® oder Abbott ®, haben Sie die Möglichkeit Ihre Herzaktivität mittels eines bei Ihnen Zuhause installierten Transmitters von unserem Telemedizinzentrum überwachen zu lassen. Etwaige Auffälligkeiten oder Eingriffe durch das Gerät an Ihrer Herzaktivität werden als Alarme an unser Telemedizinzentrum übermittelt und mit Ihnen bzw. Ihrem primär behandelnden Arzt (in der Regel Ihr Hausarzt oder behandelnder Kardiologe) können wir frühzeitig Auffälligkeiten identifizieren und notwendige Therapieanpassungen und/oder weiterführende Untersuchungen oder Behandlungen einleiten.

Sie profitieren von mehr Sicherheit durch eine ständige ärztliche Aufsicht sowie mittel- und langfristig von einem verbesserten Krankheitsmanagement und mehr Lebensqualität.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Telemonitoring Herzinsuffizienz

Die Voraussetzungen für das Telemonitoring Herzinsuffizienz sind in der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geregelt, wonach folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:

  • Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion < 40 % vor.
  • Der Patient ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D) oder ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden.
  • Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.
  • Es sind keine Faktoren erkennbar, die die Gewährleistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden, oder die das Selbstmanagement des Patienten behindern würden.

Fragen und Antworten

Unter dem Menüpunkt „Downloads“ in der Fußzeile haben Sie die Möglichkeit sich unterschiedliche Prospekte und Informationen zu den verschiedenen Telemonitoring-Möglichkeiten unseres Telemedizinzentrums herunterzuladen. Dort finden Sie auch herstellerseitige Informationen unserer Telemonitoring-Plattformen implicity ® und hedy ®. Sollten Sie weiterführende Fragen zu Ihren persönlichen Voraussetzungen oder anderer Art haben, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne über unsere Hotline oder über unser Kontaktformular. Unser Team berät Sie jederzeit gerne!

Für die Anmeldung zum Telemonitoring Herzinsuffizienz ist es notwendig, dass ärztlicherseits eingangs die Voraussetzungen bestätigt werden. Dies kann durch vorliegende Krankenhausbefunde und/oder eine Untersuchung durch Ihre behandelnde kardiologische Praxis erfolgen.

Weiterhin müssen Sie definieren, wer Ihr primär behandelnder Arzt oder primär behandelnde Ärztin (PBA) sein soll. Die PBA-Funktion kann entweder Ihre Hausarztpraxis oder Ihre behandelnde kardiologische Praxis übernehmen und auch über die Krankenkasse abrechnen. Wir treten dann mit der Praxis in Kontakt und erklären der Ärztin oder dem Arzt das Procedere.

Sobald alle Rahmenbedingungen geklärt sind, werden Sie über den Hersteller Ihres implantierten Devices (bei Telemonitoring durch interne Geräte) an unsere Telemonitoring-Plattform durch einen Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellten Transmitter angebunden oder über unseren Kooperationspartner hedy ® kontaktiert, der Ihnen alle notwendigen externen Geräte zur Verfügung stellt.

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist die Teilnahme am Telemonitoring Herzinsuffizienz kostenfrei. Die Leistungen Ihres primär behandelnden Arztes als auch des Telemedizinzentrums sind Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Mitglieder von privaten Krankenversicherungen erhalten von uns vorab einen Kostenvoranschlag (inkl. medizinischer Begründung für die Teilnahme) mit den ungefähr anfallenden Kosten, die im Rahmen des Telemonitorings Herzinsuffizienz entstehen. Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und lassen sich die Kostenübernahme im Vorfeld bestätigen.